Die erste urkundliche Erwähnung
Ein Dorf, eine Stadt, gilt erst dann als existent, wenn die Erwähnung Urkunde nachgewiesen ist.
Nach den uns bisher bekannten Urkunden wird Henglarn als Hengeldere und Hengilari zum erstenmal in der Lebensbeschreibung des Bischofs Meinwerk von Paderborn genannt, nachzulesen in der Ausgabe "Monumenta Germaniae Historica“, Buch: Vita Meinwerci Episcopi Patherbrunnensis.
In einer Aufzählung von Schenkungsurkunden, nach der Einweihung des neuen Domes am 15.09.1015, steht gleich an zweiter Stelle die erstmalige Erwähnung. Nach Franz Tenckhoff, der 1920 diese Lebensbeschreibung bearbeitete, sind die Urkunden nicht in der Reihenfolge ihrer Abfassung aufgeführt, sondern nach der Rangstellung der Geschenkgeber geordnet. An der Spitze steht eine Schenkung des Ritters Meinheri, an sie schließt sich gleich die Schenkung eines weiteren gleichnamigen Edlen an.